Platzordnung

Die nachfolgende Platzordnung ist zu einem harmonischen Zusammenleben notwendig. Bitte beachten Sie die Platzordnung deshalb genau. Der Vermieter behält sich das Recht auf Änderungen vor. Der Campinggast hat sich den allgemeinen Anstandsregeln entsprechend zu verhalten. Kameradschaftliches und rücksichtsvolles Auftreten sowie Sorge für Recht, Ordnung und Sauberkeit sind selbstverständliche Pflichten aller Benutzer des Platzes. Alle Anlagen und Einrichtungen sind schonend zu behandeln. Äste und Zweige von Bäumen und Sträuchern dürfen nicht abgebrochen werden. Mit Betreten des Campingplatzes erkennt der Campinggast bzw. Besucher diese Platzordnung sowie die einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen oder behördlichen Anordnung an.

Parzelle
Die Parzelle ist regemäßig zu pflegen und Streifen hinter bzw. um die Parzelle von Unkraut und hohem Gras freizuhalten, der Wohnwagen ist sauber zu halten. Die Wege vor den Parzellen werden von den Mietern mitgepflegt. Das Umgrenzen der Standplätze mit Gräben, Betonsockeln etc. ist verboten. Es ist darauf zu achten, dass niemand durch Zeltpflöcke, -schnüre oder anderes Zeltzubehör gefährdet oder belästigt wird. Schäden, die durch das verbotswidrige Verlegen der Elektroleitungen unter der Oberfläche entstehen, werden zu Lasten des Mieters behoben. Vor dem Einrammen von Pfählen hat sich der Parzelleninhaber davon zu überzeugen, das eine Beschädigung von Versorgungsleitungen nicht erfolgen kann. Ein eigenmächtiger Platzwechsel ist nicht gestattet.

Gäste
Dauercamper sind verpflichtet, ihre Übernachtungsgäste anzumelden und die entsprechende Gebühr im Büro zu entrichten. Es gilt die aktuelle Preisliste.

Wasch- und Toilettenanlage
Die Wasch- und Toilettenanlagen sind sorgfältig zu behandeln. Abfälle ALLER Art gehören nicht in die Toiletten. Wir bitten besonders auf die sachgemäße Benutzung der Anlagen zu achten und evtl. Zuwiderhandlungen sofort der Verwaltung zu melden. Kinder unter 6 Jahren dürfen die Toilettenanlage nicht ohne Begleitung einer älteren Person benutzen.

Platzruhe
Die Ruhe ist für alle wichtig. Es ist daher folgendes unbedingt zu beachten:

  • Befahren des Platzes mit dem Auto von 8 bis 13 Uhr und 15 bis 21 Uhr
  • Mittagsruhe von 13 bis 15 Uhr
  • Nachtruhe von 22 bis 7.30 Uhr


An Sonn- und Feiertagen sowie zu den angegebenen Ruhezeiten sind sämtliche lärmverursachenden Arbeiten wie z. B. Rasenmähen und Spielen von Musikinstrumenten nicht zulässig, außer das Auf- und Abbauen von Zelten und Wohnwagen. Radio, CD-Player, Fernseher u.ä. sind rücksichtsvoll und leise zu benutzen.

Auto
Nur Mieter, die einen Parkplatz nachweisen können, dürfen mit dem PKW das Gelände befahren. Allen anderen Mietern ist das Befahren des Platzes nur zum Be- und Entladen gestattet. Das Parken auf freien Parzellen ist nicht gestattet! Auf allen Wegen gilt höchstens 5 km/h und das Parkverbot. Wer nach 21 Uhr das Gelände besucht oder morgens vor 8 Uhr wieder verlässt, hat das Fahrzeug ebenfalls vor dem Tor zu parken. Das Tor ist nach der Durchfahrt sofort wieder zu schließen. Gästen ist das Befahren des Campingplatzes mit dem Auto nicht gestattet, diese müssen auf dem Parkplatz abgestellt werden. Pflegearbeiten am Kfz sind verboten, ebenso jegliches Autowaschen.

Sport- und Spieleinrichtungen
Die vorhandenen Sport- und Spieleinrichtungen werden auf eigene Gefahr benutzt. Das Ballspielen zwischen den Wohnwagen ist nicht gestattet, hierfür steht euch eine separate Wiese zur Verfügung. Der Spielplatz ist sauber und im ordentlichen Zustand zu verlassen, Müll ist in den dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen.

Hunde
Die Tierhaltung ist grundsätzlich erlaubt, sofern die Tiere der Verwaltung gemeldet sind. Die Verwaltung ist befugt, die Tierhaltung zu untersagen, wenn durch die Tiere der Mieter Belästigungen oder Gefahren entstehen. Auch bei einer späteren Neuanschaffung jeglicher Tiere sind Details der Verwaltung mitzuteilen. Es dürfen keine „gefährlichen“ Hunde mit auf dem Platz gebracht werden. Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass Katzen und Kater zu kastrieren bzw. sterilisieren sind. Auf Nachfrage ist der Nachweis durch ein Attest zu belegen. Der Hund eines Mieters ist innerhalb des Geländes und auf dem Parkplatz an der Leine zu führen. Spielflächen und der Bolzplatz dürfen von Hunden nicht betreten werden. Wenn der Hund der Mieter auf dem Campingplatzgelände seinen Kot absetzt, dann hat der Hundehalter dafür zu sorgen, dass diese Exkremente sofort wieder beseitigt werden. Den Hund im Angelsee baden zu lassen ist nicht gestattet, ebenso das Betreten des Angel-Grundstückes. Der See gehört nicht zum Campingplatz.

Müllabfuhr
Müll wird bei uns sortiert, wir bitten alle Platznutzer dies sorgfältig zu erledigen. Entsprechend gekennzeichnete Behälter stehen ausreichend zur Verfügung. Es darf ausschließlich Müll, der während des Aufenthaltes auf unserem Campingplatz entstanden ist, in der grauen/schwarzen Restmülltonne entsorgt werden. Achtung, der Müll wird nach Gewicht bezahlt.

  • Schwarze Tonne – Restmüll
  • Blaue Tonne – Papier, Pappe
  • Gelbe Tonne – grüner Punkt
  • Glascontainer befinden sich am Parkplatz


Sperrgut ist im Büro anzumelden, die Entsorgung vom Sperrmüll ist kostenpflichtig. Bauschutt oder Müll von Übernahmen einer Parzelle kann nicht über den Campingplatzmüll entsorgt werden. Grobe Verunreinigungen (Wegwerfen von Müll auf Wegen und Anlagen) sowie Mitbringen von Müll von zu Hause ist streng untersagt und führt bei Zuwiderhandlung zur sofortigen Kündigung.

Feuer
Das Entfachen von offenem Feuer (Lagerfeuer) oder Holzfeuer in z. B. Feuerschalen oder Terrassenöfen ist verboten.
Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern zu jeder Jahreszeit ist auf dem gesamten Gelände verboten.

Schaden
Die Mieter verpflichten sich, eine Haftpflicht-, Diebstall- und Feuerversicherung abzuschließen. Für Beschädigungen an der Anlage und Einrichtungen des Campingplatzes haftet der Schadensverursacher, Schadenersatzansprüche werden gegen ihn geltend gemacht. Eltern haften für ihre Kinder. Für Diebstahl oder Beschädigungen des Eigentums unserer Gäste durch Dritte oder höhere Gewalt sowie Verletzungen oder Unfälle auf unseren Campingplatz übernehmen wir keine Haftung.

Baumaßnahmen
An Sonn- und Feiertagen ist absoluter Baustopp. Jegliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen und Bohren, sind untersagt. Baumaßnamen dürfen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 20:00 Uhr, Samstag von 9:00Uhr bis 18:00 Uhr, unter Berücksichtigung der Mittagsruhe durchgeführt werden. Ausnahmegenehmigungen können von der Verwaltung erteilt werden. Jegliche Art von Bauabfall ist durch den Mieter selbst zu entsorgen und kann nicht über den Campingplatzmüll entsorgt werden.

Löschwasserbecken
Im Löschwasserbecken ist das Baden verboten. Das Tor ist nach dem Betreten wieder zu schließen und anschl. abzuschließen. Während der Ruhezeiten ist das begehen des Beckens nicht gestattet.

Hausrecht
Der Campingplatzinhaber ist berechtigt das Hausrecht auszuüben, d. h. sie können die Aufnahme von Personen verweigern oder Gäste vom Platz verweisen, wenn dies im Interesse anderer Campinggäste erforderlich scheint.

Sonstiges
Das Betreten des Angelseegrundstückes ist verboten. Zuwiderhandlungen und Verstöße gegen die Platzordnung haben den sofortigen Verweis vom Gelände zur Folge.

Datenschutz
Es wird darauf hingewiesen, dass geschäftsnotwendige Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§26 DBSG) zulässig, EDV-mäßig gespeichert und verwaltet werden. Ihre Daten werden nur solange gespeichert wie Sie hier Gast sind.

Gültigkeit der Platzordnung
Diese Platzordnung tritt ab sofort in Kraft, vorherige Platzordnungen sind mit sofortiger Wirkung ungültig.

November 2019

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